Angeln

Indem wir einen gesunden, an die gewässerspezifischen Verhältnisse angepassten Fischbestand schaffen und erhalten, fördern wir die Attraktivität unserer Seen für Angler.

Dank ihrer hervorragenden Fischbestände ziehen die Ruhrverbands-Seen nicht nur Angler aus dem näheren Umkreis, sondern aus ganz NRW und sogar aus anderen Bundesländern an. Der Ruhrverband fördert die Angelfischerei durch die Schaffung angelfreundlicher Rahmenbedingungen. Dazu zählt die Nachtangelerlaubnis in den Sommermonaten ebenso wie der gebührenfreie Einsatz von Ruderbooten und teilweise die Genehmigung zum Einsatz von Elektromotoren.

Durch eine gezielte Lenkung der Freizeitfischerei sorgen wir für den reibungslosen Betrieb unserer Seen, den Schutz der Natur und die Wahrung der Interessen anderer Wassersportler. Dazu zählen beispielsweise räumliche Einschränkungen der Fischerei in Schutz- und Brutgebieten, in der Nähe technischer Einrichtungen und in Bereichen, die anderen Gewässernutzungen vorbehalten sind. So stellen wir sicher, dass die Ruhrverbands-Seen mit ihrem vielfältigen Aufgabenspektrum auch in Zukunft als attraktive Angelreviere erhalten bleiben.

Die Angelfischerei an den Ruhrverbands-Seen kann nach Vorlage eines gültigen Fischereischeins und dem Kauf eines Fischereierlaubnisvertrags ausgeübt werden, der als Jahres-, Wochen-, Zweitages- und Tagesschein ausgestellt wird.

Für den Ennepe-, den Versesee sowie einen Teil des Listersees, die der direkten Trinkwassergewinnung dienen, wird nur eine begrenzte Anzahl an Fischereierlaubnisverträgen ausgegeben, und zwar ausschließlich in Form von Jahresscheinen.