Die im Rahmen der Fischereierlaubnisverträge eingeräumte Möglichkeit zur Errichtung von Wetterschutzzelten oder -Schirmen im Uferbereich unserer Seen wird wie folgt definiert:
Die Errichtung eines Wetterschutzes ohne Boden im Rahmen der Angelfischerei ist auf eine Größe von 8m³ umbauter Raum begrenzt.
Um Ihnen auch weiterhin attraktive und vielfältige Angelmöglichkeiten zu bieten, bitten wir Sie um Einhaltung dieser Vorgaben.
Die Fotos zeigen Beispiele für einen Wetterschutz nach unseren Vorgaben